Differenzierung ähnlicher Begrifflichkeiten
  • unglücklich verliebt
  • Wehr dich, lass nicht alles mit dir machen
  • Stress mit den Eltern
  • Albtraum Schule
  • Sexualität: was will ich und was will ich nicht?

Diese Interventionen können Vieles sein, zum Diese Interventionen können Vieles sein, zum Beispiel:

 

Beispiel:

  • Verhaltensbeobachtungen
  • Verhaltensexperimente
  • Verhaltensübungen
  • Reizkontrolle
  • Gedankenprotokolle
  • Einüben neuer Gedanken
  • Emotionsregulation 
  • Genusserleben 
  • Entspannungsübungen
  • Bewegungsanreize .

Auch plane ich ein Gruppenangebot für bis zu 5 Kinder zu initiieren, in welchem die Kinder gemeinsam lernen mutig zu sein, mehr Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten zu erlangen und in dem sie lernen, wie wichtig es ist, sich selbst herauszufordern.

Einige Familien stellen sich auch die Frage, ob das Angebot der Regel-Grundschule passend für Ihr Kind ist oder ob es vielleicht von einem alternativen Bildungsweg besser profitieren kann. 

 

Anderen Familien wurde von verschiedenen Seiten zu einem alternativen Bildungsweg für Ihr Kind geraten und nun sorgen Sie sich, ob dies wirklich hilfreich für Ihr Kind ist oder ihm nicht den weiteren Lebensweg erschwert.

Unerfüllter Kinderwunsch, schwierige Schwangerschaft,  komplizierte Geburt,  Sternenkinder

Hindernisse auf dem Weg zur Elternschaft und Familiengründung

  • bei manchen Paaren mag sich keine Schwangerschaft einstellen
  • andere bleiben nicht schwanger
  • wieder andere erleben eine schwierige Schwangerschaft mit ungewissem Ausgang
  • einige erleben eine dramatische und erschütternde Geburt 
  • manche erleben das Hoffen und Bangen um ihr Baby auf der Neonatalogie 
  • andere erfahren von Besonderheiten, Erkrankungen und Beeinträchtigungen ihres Babys während der Schwangerschaft oder nach der Geburt
  • manche Paare verlieren sich in den Wirren des Kinderwunsches und ihre Partnerschaft zerbricht daran - die Trennung folgt
  • und einige wenige Eltern erleben den Säuglingstod ihres Kindes

Psychische Erkrankung eines Angehörigen oder Freundes

Manchmal werde Menschen von Erkrankungen überrascht, die ihr bisheriges Leben erschüttern. 

Dies können körperliche oder psychische Erkrankungen sein. 

 

Als Angehöriger oder Freund des Erkrankten betrifft uns dies ebenfalls.

Was ich für Sie tun kann:

 

Kommen Sie zu mir und erfahren Sie mehr über die Erkrankung Ihres Angehörigen und lernen Sie funktional mit der psychischen Erkrankung Ihres Angehörigen umzugehen. 

Gewinnen Sie Freiheit und Leichtigkeit zurück.  

 

Ihr Angehöriger erhält therapeutische Hilfen in einer Psychotherapie. Sie hingegen stehen ohne Unterstützung da. Dabei müssen Sie die eingeschränkte Belastbarkeit Ihres Angehörigen auffangen und ausgleichen, sind dem auffälligen Verhalten und den Gefühlsschwankungen ausgesetzt, versuchen zu unterstützen, zu helfen und müssen doch vor allem aufpassen  in dem Strudel aus Belastungen nicht selbst unterzugehen.

 

Bei Abhängigkeitserkrankungen eines Angehörigen gilt es, sich selbst vor Co-abhängigem Verhalten zu schützen. Hierzu kann ich Sie ausführlich beraten und begleiten.

 

Auch andere psychische Erkrankungen eines Angehörigen, z. B.:  

  • Angsterkrankungen 
  • Zwangserkrankungen
  • Depressionen 
  • Posttraumatische Belastungsstörungen 
  • u.v.m.

können sich auf ein ganzes Familiensystem auswirken - was wenig förderlich für alle Beteiligten ist.

 

Ich helfe Ihnen dabei, diese besondere und belastende Situation zu bewältigen.  

Potentielle Störfaktoren im Familienalltag sind die Herausforderungen, die Schule, Lernen und Hausaufgaben an die Kinder stellen. Grundsätzlich gilt: Reagieren Sie zeitnah auf Nöte Ihre Kindes! Sollten Sie beobachten, dass Ihr Kind sich mit den Hausaufgaben, einem Lerninhalt oder in einem ganzen Fach besonders schwer tut, warten Sie nicht lange ab. Ausbleibende Lernerfolge belasten Ihr Kind nicht nur zuhause bei den Hausaufgaben, wo Sie dies vielleicht regelmäßig miterleben, sondern über den gesamten Schulalltag und ggf. auch darüber hinaus. Besser Sie unterstützen Ihr Kind frühzeitig! 

 

  • Sie warten auf einen Termin zur diagnostischen Abklärung Ihres Kindes bei einem Kinderpsychiater oder im Kinderzentrum Maulbronn?
  • Sie stehen auf der Warteliste für einen Platz bei einer Kinder- und Jugendtherapeutin?
  • Sie wollen diese "Wartezeiten" sinnvoll nutzen?
  • Dann beginnen Sie bereits jetzt mit der Verbesserung Ihres Alltags.
  • Prävention von Angststörungen, Depressionen und Burnout, 
  • Prävention von Zwangs- und Suchterkrankungen
  • Beugen Sie vor.
  • Früh-Warnsignale erkennen und reagieren
  • Rückfallprophylaxe

Differenzierung ähnlicher Begrifflichkeiten

Psychotherapie vs. Beratung

 

Der Unterschied zwischen Psychologischer Beratung und Psychotherapie: 

  • Psychotherapie als Heilbehandlung ist eine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und richtet sich an Menschen, die unter einer behandlungsrelevanten, psychischen Erkrankung leiden.
  • Psychologische Beratung richtetet sich an Personen ohne psychische Erkrankung, die jedoch unter bestimmten Lebensumständen oder Ereignissen leiden, in ihrem Alltag straucheln oder sich neu ausrichten wollen - sie ist keine Heilbehandlung und somit auch keine Kassenleistung.

 

Psychotherapie

 

Psychotherapie richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen. 

Aufgabe der Psychotherapie ist es, eine vorhandene psychische Erkrankung zu diagnostizieren, diese zu heilen, zu lindern oder das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen sowie die Lebensqualität des Betroffenen zu verbessern. Daher gehört die Psychotherapie auch zu den sogenannten Heilbehandlungen (Krankheiten sollen geheilt/ gelindert/ gestoppt werden). 

In Deutschland finanzieren die Krankenkassen und Beihilfen anerkannte Heilbehandlungen. 

 

Am Anfang einer Psychotherapie steht ein ausführlicher Diagnostikprozess, in dem die vorhandenen Leiden und Symptome des Patienten zu Erkrankungsbildern zusammengefasst, kategorisiert und priorisiert werden. Die Diagnosen werden nach den geltenden Regeln (ICD-10/11) der WHO vergeben. 

 

Grundsätzlich bedeutet die Vergabe einer Diagnose, dass eine Person eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung zeigt, dass diese Erkrankung deutliches Leiden verursacht und sich auf die Gestaltungsmöglichkeiten im Alltag des Patienten negativ auswirkt. 

Die psychische Erkrankung beeinflusst die Wahrnehmung, die Interaktion, das Denken, Fühlen und Verhalten der erkrankten Person der Art stark, dass diese Person, um Veränderungen herbeizuführe, auf die qualifizierte Hilfe von Psychotherapeuten und/oder Psychiatern angewiesen ist. 

 

"Psychologischer Psychotherapeut", "Ärztliche Psychotherapeuten" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" sind, seit dem In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) am 1. Januar 1999 geschützte Berufsbezeichnungen, die nur von Anbietern genutzt werden dürfen, die bestimmte Qualifikationen mitbringen, z.B. muss ein Studium durchlaufen und anschließend eine Fachqualifikation erlangt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen dürfen Psychotherapie anbieten, sobald Sie ihre Approbation (Eintrag im Arztregister nach erfolgreicher Staatsprüfung) erhalten haben. 

Mit den Gesetzlichen Krankenkassen können Sie dann abrechnen, wenn Sie eine Kassenzulassung erhalten haben. 

 

Es gibt noch eine weitere Berufsgruppe, die eine psychische Heilbehandlung ohne Bestallung - also ohne Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut zu sein - durchführen darf, dies sind die Heilpraktiker. Von ihnen wird kein Studium und keine Staatsprüfung verlangt und sie dürfen auch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

 

Alle anderen Berufsgruppen dürfen keine Psychotherapie anbieten! 

 

Psychologische Beratung

 

Psychologische Beratung ist ein Angebot, das sich an psychisch gesunde Menschen richtet:

  • an Menschen deren Wahrnehmung, Interaktion, Denk- und Verhaltensweisen nicht durch zugrundeliegende psychische Erkrankungen beeinträchtigt sind
  • an Personen, die grundsätzlich flexibel und frei von Erkrankungen ihr Denken, ihre Wahrnehmung, ihre Interaktion und ihr Verhalten beeinflussen und verändern können. 

 

Psychologische Beratung ist keine Heilbehandlung, erfordert somit auch keine Diagnose, wird nicht an die Krankenkassen gemeldet und die anfallenden Kosten werden somit auch nicht von den Krankenkassen und Beihilfen übernommen - die Kosten haben Sie selbst zu tragen.

 

Menschen mit psychischen Erkrankungen bedürfen einer Psychotherapeutischen Behandlung, um adäquate Hilfen zu erhalten. Sollte sich im Prozess herausstellen, dass Ihre Schwierigkeiten große Ähnlichkeiten zu psychischen Erkrankungen aufweisen, bin ich verpflichtet, Ihnen zu einer Vorstellung in einer "Psychotherapeutischen Sprechstunde" zu raten. 

 

Des Weiteren ist Psychologische Beratung kein geschützter Begriff, der eine bestimmte Qualifikation der Anbieter verlangt. Unter Begrifflichkeiten wie "Psychologische Beratung, Lifecoach, Coaching, Beratung oder Lebensberatung" werden Sie auf Anbieter mit sehr unterschiedlichen Werdegängen und Qualifikationen treffen, da es keine Beschränkungen gibt, wer sich aufgrund welcher Qualifikation so benennen darf und wer nicht. 

Dies macht das Arbeitsfeld undurchsichtig und Ihnen als KundInnen und KlientInnen ist angeraten, genau hinzuschauen, bevor Sie sich an einen Anbieter wenden. 

Psychologie vs. Psychotherapie

Psychologie

 

Psychologie ist eine empirische Wissenschaft, welche sich mit dem menschlichen Erleben und Verhalten befasst, Forschung zu verschiedenen Anwendungsgebieten (z.B. Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie, Kriminalpsychologie, Werbepsychologie, Neuropsychologie, etc.) betreibt und Veränderungsprozesse untersucht und beschreibt. 

 

Psychologie wird in Deutschland als Studium an verschiedenen Universitäten gelehrt.

 

Psychotherapie

 

Psychotherapie ist eine Krankheits- und Behandlungslehre. Sie befasst sich mit psychischen Erkrankungsbildern, stellt und erforscht Diagnosen und lehrt und erforscht "psychotherapeutische" Interventionen und Behandlungen.  

Psycholog*in, Psychotherapeut*in, Heilpraktiker*in, Psychiater*in

Psycholog*in

 

Berufsbezeichnung nach einem Studium der Psychologie. Eine Psychologin darf ohne weitere Qualifikation oder Spezialisierung keine Psychotherapie anbieten. 

 

Psychotherapeut*in

 

Berufsbezeichnung nach einem Psychologie- oder Medizinstudium und einer erfolgten fachspezifischen Weiterbildung/ Facharztausbildung, einer erfolgreichen Staatsprüfung und einem Eintrag ins Arztregister (Approbation).  Eine Psychologische Psychotherapeutin / eine Ärztlich Psychotherapeutin behandelt psychische Erkrankungen mittels psychotherapeutischer Therapien. 

 

Heilpraktiker*in

 

Berufsbezeichnung nach erfolgreich bestandener Heilpraktikerprüfung - ohne vorgeschriebene Ausbildung. 

 

Psychiater*in

 

Berufsbezeichnung nach einem Medizinstudium, angeschlossener Facharztausbildung im Bereich "Psychiatrie und Psychotherapie" und erfolgreicher Facharztprüfung in diesem Bereich. Eine Psychiaterin behandelt psychische Erkrankungen mittels medikamentöser Therapien (Psychopharmaka)

© Diplom-Psychologin R. Rapp, Psychotherapie, Psycholgische Beratung und Prävention. Alle Rechte vorbehalten.

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